Allgemeine Geschäftsbedingungen – Torks Sàrl
Dies ist eine freiwillige Übersetzung. Im Falle von Abweichungen ist die französische Fassung massgebend.
Inhaltsverzeichnis
- Anwendungsbereich und Vertragsparteien
- Abonnement
- Rechnungsstellung und Kündigung
- Material
- Hausservice
- Diebstahl und Versicherung
- Zahlungsverzug
- Haftung bei Rechtsverstössen
- Vertragsänderungen und Kommunikation
1. Anwendungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend « AGB » oder « Allgemeine Geschäftsbedingungen ») regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Torks Sàrl (nachfolgend: « Torks », « wir » oder « das Unternehmen ») und dem Kunden oder der Kundin (nachfolgend: « der Kunde », « der Käufer » oder « Sie ») in Bezug auf die über unsere Website https://torks.ch (nachfolgend: « Internetseite » oder « Website ») online erworbenen Abonnements (nachfolgend: « die Abonnements » oder « das Abonnement », « Produkte » oder « Ware »).
1.2 Unternehmenskontaktdaten
Die Website wird betrieben von:
Torks Sàrl, unter der Marke Torks
Espace de l'Europe 2, 2000 Neuchâtel
info@torks.ch
1.3 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor den vorliegenden AGB. Keine abweichenden oder gegenteiligen Bedingungen werden anerkannt.
1.4 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Torks behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der neuen AGB ist entweder 30 Tage nach Versand einer Mitteilung per E-Mail oder das Lieferdatum einer verbindlichen Bestellung beim Kauf eines der Abonnements.
1.5 Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir bitten Sie, unsere AGB vor Abschluss einer verbindlichen Bestellung aufmerksam zu lesen. Durch Abschluss einer verbindlichen Bestellung für eines oder mehrere unserer Abonnements erklären Sie Ihr Einverständnis mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie erklären ferner, berechtigt zu sein, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen und mindestens 18 Jahre alt zu sein.
2. Abonnement
2.1 Laufzeit und Modalitäten des Abonnements
Das Torks-Abonnement des Kunden läuft bis zu seiner Kündigung oder bis zum Ablauf einer eventuellen vertraglichen Mindestlaufzeit weiter. Zur Nutzung des Torks-Services muss der Kunde:
- Ein Zahlungsmittel zur Verfügung stellen. Ein « Zahlungsmittel » bezeichnet ein aktuelles, gültiges und akzeptiertes Zahlungsmittel, das periodisch aktualisiert werden kann.
Sofern der Kunde sein Abonnement nicht vor dem Abrechnungsdatum kündigt, ermächtigt der Kunde uns, die Abonnementsgebühren für den nächsten Abrechnungszyklus über das Zahlungsmittel des Kunden abzubuchen (siehe Abschnitt « Kündigung » weiter unten).
2.2 Abonnementformeln und Zahlungspflichten
Torks stellt mehrere Abonnementformeln zur Verfügung, die jeweils spezifische Modalitäten und Einschränkungen aufweisen können. Diese Besonderheiten werden Ihnen bei Ihrer Anmeldung oder über andere Ihnen zur Verfügung gestellte Informationsmaterialien mitgeteilt. Als Gegenleistung für die von Torks erbrachten Leistungen verpflichten Sie sich zur Zahlung eines monatlichen Festbetrags (in Schweizer Franken, inkl. MWSt), wie in Ihrem Abonnementvertrag festgelegt. Diese Zahlungspflicht bleibt auch bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit von Ersatzmaterial gültig, unabhängig von den Ursachen (Reparaturen, Wartung, Ersatz usw.). Torks bemüht sich, innerhalb von 24 Stunden ein Ersatzfahrrad zur Verfügung zu stellen, kann diese Frist jedoch aus logistischen Gründen, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen, nicht garantieren.
2.3 Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Zur Anmeldung eines Abonnements muss der Kunde eine volljährige und handlungsfähige natürliche Person sein, die ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz hat. Torks überprüft, ob alle für den Vertragsabschluss erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kunde muss die angeforderten personenbezogenen Daten angeben und die erforderlichen Nachweisdokumente vorlegen (gültiger Personalausweis und Wohnsitzbestätigung in der Schweiz). Torks behält sich das Recht vor, die Abschluss eines Abonnements nach eigenem Ermessen zu akzeptieren oder abzulehnen. Bei Annahme kann der Kunde über sein Abonnement Bestellungen aufgeben. Der Abonnementvertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen annimmt und eine Abonnementformel wählt.
2.4 Art des Abonnementdienstes
Im Rahmen Ihres Abonnements stellt Ihnen Torks eine Ausrüstung für die persönliche Nutzung zur Verfügung, die in ein vollständiges Angebot mit massgeschneiderten Mobilitätsdienstleistungen integriert ist. Diese Leistung erstreckt sich über die gesamte vertragliche Laufzeit Ihres Abonnements. Ihr Abonnement stellt einen laufenden Service dar, der Ihnen ermöglicht, unsere Leistungen gegen Zahlung ihrer Kosten in Form von gestaffelten Raten zu beziehen, solange Ihnen diese Leistungen erbracht werden.
3. Rechnungsstellung und Kündigung
3.1 Modalitäten der Rechnungsstellung
Ihr Torks-Abonnement wird automatisch gemäss dem bei Ihrer Anmeldung festgelegten Kalender abgerechnet. Der Betrag wird zum vereinbarten Datum von Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht. Die Abrechnungshäufigkeit variiert je nach der bei Ihrer Registrierung gewählten Abonnementformel (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich).
Es kann vorkommen, dass das Abbuchungsdatum angepasst wird, insbesondere bei Problemen mit Ihrem Zahlungsmittel oder bei einem Wechsel der Abonnementformel. Sie können das Datum Ihrer nächsten Abrechnung in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Website einsehen oder unseren Support unter support@torks.ch kontaktieren.
Wichtig: Der Betrag Ihres Abonnements wird stets im Voraus für die gewählte vertragliche Periode abgerechnet.
3.2 Akzeptierte Zahlungsmittel
Die Eröffnung eines Abonnements erfordert die Angabe eines gültigen Zahlungsmittels. Mit der Anmeldung erteilt der Kunde Torks die Zustimmung, im Falle eines Ausfalls des Hauptzahlungsmittels oder dessen Nichtverfügbarkeit zur Begleichung fälliger Beträge alle auf seinem Konto hinterlegten Zahlungsmittel zu verwenden. Der Kunde bleibt für die Zahlung aller unbezahlten Beträge verantwortlich.
Bei einem Zahlungsausfall aufgrund einer abgelaufenen Karte, unzureichendem Guthaben oder aus sonstigen Gründen, und wenn der Kunde sein Konto nicht kündigt, behält sich Torks das Recht vor, den Zugang zu den Dienstleistungen bis zum erfolgreichen Abbuchungsversuch über ein funktionsfähiges Zahlungsmittel zu sperren. Solange das Material im Besitz des Kunden verbleibt, muss dieser seine finanziellen Verpflichtungen bis zur Rückgabe an Torks weiterhin erfüllen.
Einige Zahlungsdienstleister können dem Kunden zusätzliche Gebühren berechnen, insbesondere für internationale Transaktionen oder Bearbeitungsgebühren. Die lokalen Steuern können je nach gewähltem Zahlungsmittel ebenfalls variieren. Wir empfehlen dem Kunden, sich direkt an seinen Zahlungsdienstleister zu wenden, um detaillierte Informationen über diese möglichen Gebühren zu erhalten.
3.3 Änderung Ihrer Zahlungsmittel
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Zahlungsinformationen in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Website zu ändern. Wir können Ihre Zahlungsdaten auch basierend auf den von unseren Zahlungsdienstpartnern übermittelten Informationen aktualisieren. Bei einer Änderung erteilen Sie uns automatisch die Genehmigung, die Abbuchungen auf dem aktualisierten Zahlungsmittel fortzusetzen.
3.4 Kündigung eines Abonnements ohne Jahresbindung
Sie haben die Freiheit, Ihr Torks-Abonnement jederzeit zu kündigen, sofern Sie eine Frist von 7 Tagen vor Ablauf Ihrer laufenden Abrechnungsperiode einhalten. Wird diese Frist nicht eingehalten, sind Sie für eine vollständige Abrechnung der folgenden Periode verpflichtet. Ihr Zugang zu den Dienstleistungen bleibt bis zum Ende der abgerechneten Periode bestehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass alle gezahlten Beträge endgültig sind. Keine Rückerstattung oder Gutschrift wird für unvollständige Nutzungsperioden gewährt.
Zur Kündigung haben Sie zwei Möglichkeiten: Senden Sie eine E-Mail an support@torks.ch oder nutzen Sie die Kündigungsfunktion in Ihrem Kundenbereich. Nach erfolgter Kündigung wird Ihr Konto automatisch am Ende Ihrer aktuellen Abrechnungsperiode deaktiviert.
Sie müssen die Ihnen zur Verfügung gestellte Torks-Ausrüstung an einem Torks-Selbstbedienungsabholpunkt zurückgeben. Unser Team wird Sie nach Erhalt Ihrer Kündigungsanfrage schnellstmöglich kontaktieren, um Ihnen die detaillierten Rückgabeanweisungen zu übermitteln.
3.5 Kündigung eines Abonnements mit Mindestlaufzeit
Bei Abonnements mit Mindestlaufzeit (jährliche oder andere Formeln mit mehrmonatiger Bindung) ist eine Kündigung erst nach Ablauf der vertraglichen Mindestperiode möglich. Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Abschluss der Bindung zu. Nach Ablauf dieser Bedenkzeit wird keine vorzeitige Kündigung akzeptiert.
3.6 Entwicklung der Tarife und Abonnementbedingungen
Wir behalten uns die Möglichkeit vor, unsere Tarife anzupassen und die Bedingungen unserer Abonnementformeln jederzeit zu ändern. Diese Änderungen treten in Kraft, sobald Sie unsere Benachrichtigung per E-Mail erhalten.
3.7 Kauf des Materials
Das im Rahmen des Abonnements von Torks bereitgestellte Material bleibt ausschliessliches Eigentum von Torks und kann vom Kunden nicht gekauft werden. Kein Kaufangebot wird angenommen, und das Material muss am Ende des Abonnements oder bei Kündigung des Vertrags an Torks zurückgegeben werden.
3.8 Streng untersagte gewerbliche Nutzung
Die Nutzung der Torks-Dienstleistungen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, insbesondere für Lieferaktivitäten, ist streng untersagt. Bei Verletzung dieser grundlegenden Vertragsklausel ist der Kunde einer Geldbusse von 2 000 CHF und der sofortigen Beschlagnahme aller in seinem Besitz befindlichen Torks-Ausrüstung ausgesetzt.
4. Material
4.1 Lieferung und Empfang des Materials
Die Lieferung des Materials durch Torks erfolgt zum mit dem Kunden vereinbarten Datum, nach Bestätigung seiner Bestellung und vorbehaltlich der Erfüllung aller seiner vertraglichen Verpflichtungen. Der Beginn der Leistungserbringung tritt mit der effektiven Übergabe des Materials an den Kunden in Kraft. Torks verpflichtet sich, eine Ausrüstung in einwandfreiem Funktions- und Sicherheitszustand zu liefern.
Bei einem Lieferverzug, der Torks nicht zuzurechnen ist, kann der Kunde keine Entschädigung oder Ersatz beanspruchen. Lehnt der Kunde die Lieferung ab oder erscheint er nicht zur Abholung des Materials zum vereinbarten Termin, behält sich Torks das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. In dieser Situation muss der Kunde an Torks eine Pauschalentschädigung in Höhe eines Monatsabonnements zuzüglich Vorbereitungs- und Lieferkosten in Höhe von 150 CHF entrichten.
4.2 Abwesenheit beim Termin
Wenn ein Termin für Lieferung, Abholung oder Service zwischen Torks und dem Kunden bestätigt wurde, wird unser Team Sie bei Ankunft vor Ort kontaktieren. Wir warten maximal 10 Minuten auf Ihre Anwesenheit. Überschreitet diese Wartezeit, wird der Termin aufgrund Ihrer Abwesenheit als storniert betrachtet und hat die folgenden Konsequenzen:
- 4.2.1 Ihnen wird eine Strafe von 60 CHF berechnet, zusätzlich zu den eventuell in Ihrem Vertrag vorgesehenen Lieferkosten.
- 4.2.2 Wir werden Sie für die Organisation eines neuen Termins zu einem späteren Zeitpunkt erneut kontaktieren.
4.3 Eigentum und Kontrolle des Materials
Das Eigentum am Material verbleibt für die gesamte Vertragslaufzeit und Leistungserbringung vollständig bei Torks. Dieses ausschliessliche Eigentum verleiht Torks das Recht, über das Material nach Bedarf zu verfügen. Konkret behält sich Torks vor, jederzeit die Rückgabe des Materials durch den Kunden zu verlangen sowie dessen Ersatz durch eine Ausrüstung gleichen Werts und gleicher Kategorie vorzunehmen.
Als Eigentümer hat Torks ferner das Recht, jederzeit Überprüfungen des Materials durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich zur uneingeschränkten Zusammenarbeit bei diesen Inspektionen und räumt Torks dauerhaften und unwiderruflichen Zugang zu den Orten ein, an denen das Material sich befindet. Sollte eine Inspektion einen vertragswidrigen Gebrauch seitens des Kunden aufdecken, verpflichtet sich letzterer, alle daraus resultierenden Kosten zu übernehmen.
4.4 Geortungsvorrichtung
Das Material ist mit einer Geortungsvorrichtung (GPS-Sender) ausgestattet, die insbesondere zur Diebstahlprävention, Lokalisierung bei Verlust, Wartung und Optimierung unserer Abläufe dient (Nutzungsanalyse, logistische Planung, Serviceverbesserung usw.), in Übereinstimmung mit unserer Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Dem Kunden ist strikt untersagt:
- den Sender zu demontieren, zu entfernen, zu verdecken, zu beschädigen oder auf irgendeine Weise die ordnungsgemässe Funktionsweise zu beeinträchtigen;
- jegliche Manipulation vorzunehmen, die darauf abzielt, die von diesem übermittelten Daten zu verändern.
Jeder Verstoss gegen die vorliegende Klausel stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und hat zur Folge:
- die sofortige Kündigung des Abonnements;
- eine Pauschalstrafe von 500 CHF zur Deckung der Kosten für die Wiederherstellung oder den Ersatz der Vorrichtung;
- die Abrechnung sämtlicher zusätzlicher Schäden, die aus dieser Beeinträchtigung resultieren.
4.5 Zulässige Nutzung des Materials
Die Nutzung des Torks-Materials ist ausschliesslich für den persönlichen und privaten Gebrauch vorgesehen. Ausdrücklich untersagt sind alle Nutzungen gewerblicher, beruflicher oder wettbewerbsorientierter Art sowie der Transport gefährlicher Stoffe oder jede andere Tätigkeit, die dem Gerät Schaden zufügen könnte.
4.6 Pflichten zur verantwortungsvollen Nutzung
Der Nutzer verpflichtet sich zu Sorgfalt und Verantwortung bei der Nutzung des Torks-Materials. Die Hauptpflichten umfassen:
- 4.5.1 Die Strassenverkehrsordnung und alle gesetzlichen Vorschriften für die Führung von Fahrzeugen strikt einhalten.
- 4.5.2 Von der Nutzung der Ausrüstung absehen bei Alkoholkonsum, Medikamenteneinnahme, Drogen oder in jedem Zustand, der die Reflexe beeinträchtigt (insbesondere übermässige Müdigkeit oder Gesundheitsprobleme).
- 4.5.3 Die Bedienungsanleitungen und technischen Empfehlungen gewissenhaft befolgen.
- 4.5.4 Eine vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise an den Tag legen, die Umwelt berücksichtigen und Verkehrssituationen antizipieren.
- 4.5.5 Jeglichen technischen Eingriff an der Ausrüstung untersagen, einschliesslich Reparaturen, Wartung, Reifenwechsel oder Instandhaltung. Jede vom Nutzer vorgenommene Änderung liegt in dessen ausschliesslicher Verantwortung und muss Torks umgehend mitgeteilt werden.
- 4.5.6 Von jeglicher Nutzung des Materials zu illegalen Zwecken absehen.
- 4.5.7 Den Funktionszustand des Materials vor jeder Nutzung überprüfen.
5. Hausservice
5.1 Hausservice-Dienst
Wenn Assistenz- oder Reparaturarbeiten erforderlich sind oder im Falle eines Unfalls, bietet Torks einen Hausservice gegen Aufpreis an.
5.2 Übernahme der Wartungsarbeiten
Die Wartungsarbeiten werden von Torks oder einem Partner durchgeführt. Die Kosten für Wartungsarbeiten und Anfahrt sind im monatlichen Tarif der Option enthalten. Die Servicezonen sind auf der Internetseite verfügbar, und ausserhalb dieser Zonen werden keine Dienstleistungen angeboten.
5.3 Abgedeckte Wartungsarbeiten
Als von der Option Hausservice abgedeckte Wartungsarbeiten gelten: alle Wartungs- und Reparaturarbeiten im Zusammenhang mit normalem Verschleiss, mit Ausnahme von Schäden, die auf eine ungeeignete Nutzung oder mangelnde Sorgfalt seitens des Nutzers zurückzuführen sind.
5.4 Verpflichtung bei fehlender Service-Option
Hat der Kunde die Option Hausservice nicht gewählt, muss der Kunde das Material auf eigene Kosten zu einem Abholpunkt bringen.
6. Diebstahl und Versicherung
6.1 Eingeschlossene Versicherung
Alle Torks-Abonnements beinhalten eine Diebstahl- und Schadenversicherung ohne Selbstbehalt. Diese Versicherung deckt sämtliche mit der normalen und angemessenen Nutzung des Materials verbundenen Risiken ab.
6.2 Schadensdeckung
Die Versicherung deckt alle Schäden ab, die aus der normalen und angemessenen Nutzung des Fahrrads resultieren. Schäden durch ungeeignete, fahrlässige oder den Nutzungsbedingungen nicht entsprechende Nutzung sind nicht gedeckt.
6.3 Diebstahldeckung
Diebstahl ist ausschliesslich auf dem Gebiet der Schweiz und Liechtensteins gedeckt. Keine Deckung wird im Ausland angeboten. Die Diebstahldeckung ist an die Einhaltung der folgenden Sicherungsbedingungen gebunden:
- 6.3.1 Verpflichtende Nutzung des von Torks bereitgestellten Schlosses
- 6.3.2 Befestigung des Fahrradrahmens an urbanen Einrichtungen derart, dass die Entnahme des Fahrrads ohne Beschädigung unmöglich ist
- 6.3.3 Verpflichtende Anzeige des Diebstahls bei der Polizei innerhalb von 24 Stunden
- 6.3.4 Vorlage des Nachweises der Polizeianzeige an Torks
Ein schlecht oder nicht verschlossenes Fahrrad ist von der Versicherung nicht gedeckt.
6.4 Nichteinhaltung der Versicherungsbedingungen
Bei Nichteinhaltung der Versicherungsbedingungen (Diebstahl oder Schäden) muss der Kunde Torks einen Betrag von 1'500 CHF innerhalb von 10 Tagen nach Meldung des Diebstahls oder des Schadens entrichten. Dieser Betrag gilt auch bei Diebstahl im Ausland, wo keine Deckung angeboten wird.
7. Zahlungsverzug
7.1 Folgen eines Zahlungsverzugs
Wenn eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgen kann, informieren wir den Kunden umgehend, der sodann seine Zahlungsinformationen aktualisieren muss, um seine Situation zu regularisieren. Jeder Zahlungsverzug führt zur Anwendung der folgenden Mahngebühren:
- Verzug von 1 bis 4 Tagen: Keine Gebühren
- Verzug von 5 bis 9 Tagen: 20 CHF
- Verzug von 10 bis 14 Tagen: 40 CHF
- Verzug von 15 bis 19 Tagen: 60 CHF
- Ab dem 20. Tag: 160 CHF + Sofortige Kündigung des Abonnements und Rückholung des Materials
Wenn der Kunde seine Zahlungspflichten nicht einhält und wir das Material nicht innerhalb von 10 Tagen zurückholen können, behalten wir uns das Recht vor, den vollen Neuwert des Materials zusätzlich zu den oben genannten Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
Wir behalten uns ferner das Recht vor, die Beitreibung der fälligen Beträge (einschliesslich der Kosten für Zahlungsbefehle) einer spezialisierten Gesellschaft zu übertragen.
Bei Nichtrückholung des Materials wird systematisch eine Diebstahlanzeige bei den Polizeibehörden erstattet.
8. Haftung bei Rechtsverstössen
8.1 Übernahme der mit Rechtsverstössen verbundenen Kosten
Bei Verstoss gegen geltende Rechtsvorschriften verpflichtet sich der Kunde, sämtliche aus solchen Verstössen resultierenden Kosten zu übernehmen. Dies umfasst insbesondere Geldbussen, finanzielle Sanktionen, Anwaltskosten, Verfahrensauslagen und eventuelle Drittschäden. Der Kunde entbindet Torks in diesen Situationen von jeder Haftung.
9. Vertragsänderungen und Kommunikation
9.1 Änderungsrecht
Torks behält sich die Möglichkeit vor, jederzeit und ohne vorherige Begründung sämtliche Vertragsbedingungen, die Abonnementtarife, die Rücknahmebedingungen des Materials und die Regeln zum Schutz personenbezogener Daten anzupassen. Jede Änderung wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen keinen Einspruch per eingeschriebener Post, gelten die neuen Bedingungen als angenommen.
9.2 Elektronische Kommunikation
Torks nutzt die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) für alle elektronischen Kommunikationen, einschliesslich per SMS oder WhatsApp. Der Kunde erkennt an, dass digitale Kommunikation inhärente Risiken birgt (Abfangen, Manipulation, technische Störungen, Viren usw.) und dass die Sicherheit nicht zu 100 % gewährleistet werden kann. Infolgedessen verzichtet der Kunde auf jede Haftungsklage gegen Torks für Schäden, die aus diesen Risiken oder den Handlungen ihrer Mitarbeiter resultieren, gemäss Artikel 101 des Obligationenrechts.
Neuchâtel, 7. Juli 2025